AGB

AGB
Reisedienst Holledau
Reisebedingungen 

Sehr geehrter Reisegast,
in Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651 a bis 651 m BGB werden zwischen Ihnen als Reisenden und uns als Reiseveran-stalter die nachfolgenden Reisebedingungen vereinbart. Bei dem folgenden Text handelt es sich um die Gesamtfassung der Reisebedingungen. Es wird zu Ihrer eige-nen Sicherheit empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung, sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
„Reisedienst Holledau“ wird Sie hierüber gern informieren.

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reisedienst Holledau, verbindlich für Sie, den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann mündlich sowie schrift-lich erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für eigene Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reisedienst Holledau zustande, wenn wir die schriftliche Reisebestätigung/ Rechnung dem Anmelder zugesandt haben. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung annehmen. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach werden wir Ihnen die vollständige Reisebestätigung aushändigen oder zusenden.

2. Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10 bzw. 20% des Reisepreises pro Reisenden, zu leisten. Die Prämie für abgeschlossenen Versicherung wird ebenfalls mit der Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt, wenn feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht durchgeführt wird und insbe-sondere nicht mehr aus den in Ziff. 7 genannten Gründen abgesagt werden kann, gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen. Zur Absicherung der Kundengelder hat Reisedienst Holledau eine Insolvenzversicherung bei KAERA Industrie & Touristik Versicherungsmakler GmbH abgeschlossen. Der Sicherungs-schein wird zusammen mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung d. Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k III BGB erfolgen.
2.2. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, ist Reisedienst Holledau nach einer Mahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Reisedienst Holledau kann dann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziff. 5.3. verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeit-punkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Sollten Sie bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt nicht im Besitz der Reiseunterlagen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Reisedienst Holledau.
2.3 Entschädigung für Reiserücktritte, Bearbeitung- und Umbuchungskosten sowie Versicherungsprämien sind bei Rechnungsstellung sofort fällig.

3. Leistungen
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist die Leistungsbeschreibung in der Reiseausschreibung („Flyer“) verbindlich, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung. Im Reisepreis nicht eingeschlossen sind: gesetzliche oder behördlich festgelegte Gebühren (Visa gebühren etc.) sowie lediglich vermittelte Fremdleistungen (wie Ausflüge, Sportveranstaltungen etc.) Vor Vertragsschluss können jederzeit Änderungen des „Flyers“ vorgenommen werden, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 
3.2 Die Abreisezeiten werden von den Beförderungsunternehmen festgelegt und sind im Flugschein bzw. in den Reisedokumenten aufgeführt. Die im „Flyer“ bzw. in der Reisebestätigung aufgeführten <voraussichtlichen> Flugzeiten dienen lediglich der Orientierung und sind nicht verbindlich.

4. Flugplan
Bitte bestätigen Sie Ihre Anschluss- und Rückflugzeiten 48 Stunden vor dem Abflug selbst bei der entsprechenden Fluggesellschaft. 
Reisedienst Holledau ist nicht verantwortlich für Flugverspätungen, Flugzeitenänderungen, Flugverlegungen oder Umleitungen.

5. Änderung der Leistung, Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
5.1. Änderungen oder Abweichungen von Reiseleistungen sind vorbehalten, wenn sie vom Reisedienst Holledau nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 
5.2.Bei Nichterreichen der in der Ausschreibung (Flyer) festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann Reisedienst Holledau die Reise absagen. Der eingezahlte Reisepreis bzw. die Anzahlung wird in diesem Fall ohne Abzug unverzüglich erstattet.
5.3. Reisedienst Holledau verpflichtet sich ein vergleichbares Ersatzangebot zu erstellen
5.4. Die zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung bzw. die Annulierung einer Reise wird dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes mitgeteilt
5.5 . Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch Reisedienst Holledau den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangt werden. Im Fall der Kündigung durch Reisedienst Holledau stehen Ihnen die in Ziff.5.2/5.3/5.4. genannten Rechte zu.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reisedienst Holledau. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Schon ausgelieferte Reiseunterlagen müssen beigefügt werden.
6.2. Bis zum Reisebeginn kann eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintreten. Jedoch kann dem Eintritt des Dritten widersprochen werden, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er bzw. der Reiseanmelder als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Hierfür kann eine eine Bearbeitungsgebühr von 25,-€ pro Person erhoben werden.
6.3. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen für jeden angemeldeten Teilnehmer:
Bei Flugreisen, Gruppenreisen oder bei Buchungen mit eigener Anreise:
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
Ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
Ab dem 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
Ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises
Ab dem 08. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
Ab dem 02. Tag vor Reisebeginn 95% 
Bei Nichtantritt (no show) 100% des Reisepreises.
Die Stornokosten / Umbuchungsgebühren von Flügen unterliegen den jeweiligen Bedingungen der betroffenen Luftverkehrsgesellschaft und müssen im vollen Umfang vom Kunden getragen werden. 
6.4. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch, so wird der Reisedienst Holledau sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerheb-liche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Reisedienst Holledau ist berechtigt, 20% des erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.

7. Gepäck, Gepäckverlust oder Beschädigung
7.1. Schäden bei aufgegebenem Gepäck oder Verlust sind sofort nach Ankunft – noch im Flughafengebäude – der Fluggesellschaft zu melden. Beachten Sie die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft. Es gelten deren Beförderungsbedingungen. Ohne eine Kopie des Schadensformulares P.I.R. ist eine Anspruchstellung bei der Fluggesellschaft ausgeschlossen. Die Fluggesellschaften haften nur mit bestimmten Beträgen je nach Gewicht des Gepäckstückes, das bei Aufgabe im Flugticket eingetragen wird. Zur Anspruchstellung müssen Sie den Flugschein und Gepäckabschnitt vorweisen. Die Bestätigung des Reiseleiters oder einer Person, die nicht im Auftrag der Fluggesellschaft handelt, ist wertlos. Ansprüche, die aus einer Gepäckverspätung resultieren, sind innerhalb von 21 Tagen nach Andienung des Gepäcks dem Luftfrachtführer schriftlich anzuzeigen.

8. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften
8.1. Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuell Ände-rungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
8.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang von Visa durch die diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei dann, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
8.3. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.
8.4. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die gebuchte Reise noch eine ausreichende Gültigkeitsdauer aufweist.
8.5. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizini-schen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wir verwiesen.

9. Haftung
9.1. Reisedienst Holledau haftet als Reiseveranstalter für
9.1.1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
9.1.2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
9.1.3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in der Ausschreibung (Flyer) angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 5 vor Vertrags-schluss eine Änderung der Leistungen erklärt hat;
9.1.4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen;
9.1.5. ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und hierfür ein Beförderungsausweis des Beförderungsunternehmens ausgestellt, werden wir insoweit lediglich vermittelnd tätig, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Dies gilt auch für Zubringerdienste im innerdeutschen Linienverkehr. Wir haften als Vermittler daher nicht für die Nichterbringung oder Schlechterfül-lung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die wir Sie ausdrücklich hinweisen und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen.
9.3. Bei allen Flugreisen gelten für die Flugbeförderung die Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfrachtführers (Luftverkehrsgesellschaft), die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten von Reisedienst Holledau nach dem Reisevertragsgesetz und nach ihren allgemeinen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.

10. Haftungsausschluss:
Für Fremdleistungen, die nicht Bestandteil der gebuchten Reise sind (z.B. Ausflüge, Sportausübungen usw.) wird keine Haftung durch den Reisedienst Holledau übernommen. Solche zusätzlichen Leistungen werden zum Beispiel von der Agentur vor Ort oder dem Hotel in Eigenregie angeboten. Auch wenn sie durch einen Reise-leiter, der für uns tätig ist, angeboten werden, handelt es sich um eine Fremdleistung, für die nicht wir, sondern nur unsere Leistungsträger vor Ort selbst haften. Falls solche Fremdleistungen vermittelt werden, ist unsere Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Unsere Haftung beschränkt sich auf die in der Reisebestätigung genannten Leistungen.

11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes, der nicht Körper-schaden ist, weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen, dem Reisegast entstandenenSchaden allein wegen eines Verschul-dens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2. Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auch Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12. Deliktische Haftung: 
Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Reisegast und Reise 4.100,-€. Übersteigt der 3-fache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt.

13. Mitwirkungspflicht
13.1. Bei Leistungsstörungen sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dazu verpflichtet an einer schadensvermeidung mitzuwirken, sie zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.
13.2. Sollten Sie Beanstandungen haben, für die Reisedienst Holledau einstehen kann, so wenden Sie sich bitte sofort an unsere örtliche Vertretung. Sie wird sich umgehend um Abhilfe bemühen. Wenn Sie festgestellte Mängel der Vertretung nicht anzeigen, haben Sie später keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz. Ansprüche können von der Vertretung nicht anerkannt werden. Wenn keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach der vertraglichen Vereinbarung eine solche auch nicht geschuldet ist, sind Sie verpflichtet, uns direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt kann unter der in Ziffer 15 genannten Adresse aufgenommen werden. Können Ihre Beanstandungen auch von der Vertretung nicht hinreichend behoben werden, sollten Sie zusammen mit unserer Vertretung eine Niederschrift über eine Beanstandung abfassen. Die Niederschrift ersetzt nicht die Geltendmachung der Ansprüche innerhalb der Monatsfrist.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
14.1. Alle vertraglichen und delektischen Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Reisedienst Holledau erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringen empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach §§ 651 c – 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert oder die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tod verjähren 3 Jahre nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. 
14.2. Abtretungsverbot. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus Anlass des Reisevertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Auch die gerichtliche Geltendmachung dieser Ansprüche durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.

15. Gewährleistung
15.1.Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
15.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
15.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener von Ihnen gesetzter Frist keine Abhilfe, so können Sie den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen (zweckmäßigerweise schriftlich). Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie den Anspruch auf Rückbeförderung und schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen nicht völlig wertlos für Sie waren.
15.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

16. Gerichtsstand und Gültigkeit
16.1. Vereinbart ist deutsches Recht und die Zuständigkeit deutscher Gerichte.
16.2. Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richte sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
16.3. Sämtliche Angaben in der Reiseausschreibung entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen dieser Angaben bis zum Vertragsschluss bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. 

17. Datenschutz
Die aktuelle Datenschutzerklärung gemäß der DSGVO finden Sie unter: LINK

18. Vertragspartner
Reisedienst Holledau
Inh. Christine Altkrüger
Zeilerbergstr. 33a
85405 Nandlstadt
Tel. 0049-8756-910090
Fax 0049-8756910080
Email: reisedienst.holledau@t-online.de
Internet: www.reisedienst-holledau.de

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